Warum wird das Programm zur Unterstützung der Kleinstwasserkraft in Frage gestellt?

Der Bund schätzt die wirtschaftlichen Kosten und die ökologischen Risiken im Zusammenhang mit der Ausbreitung sehr kleiner Wasserkraftanlagen (Kleinstwasserkraft) im Vergleich mit dem potenziellen Restbeitrag, den diese Technologie zur Stromerzeugung leisten könnte, als zu hoch ein.

In der im Januar 2014 in Kraft getretenen Revision des Programms für die Kostendeckende Einspeisevergütung [→ F79] hat sich der Bund für eine deutliche Reduzierung der Subventionen für Kleinstwasserkraftanlagen an natürlichen Gewässern entschieden. Unter Kleinstwasserkraft versteht man Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von weniger als 300 kW.

Die Schweiz zählt heute weniger als tausend an Flüssen betriebene Kleinstwasserkraftwerke, die etwa 0,5 TWh Strom produzieren, das entspricht weniger als 1% unseres Verbrauchs. Die Kleinstwasserkraft ist also eine Technologie, die sich seit Langem bewährt hat. Die Senkung der Subventionen resultiert also nicht aus einer Kostensenkung durch technische und kommerzielle Fortschritte – so wie dies z. B. bei der Photovoltaik der Fall ist (die Subventionen sinken in dem Masse wie die Stromgestehungskosten sinken), sondern: Die Senkung der Subventionen resultiert aus dem politischen Willen des Bundes, die Entwicklung der Kleinstwasserkraftwerke an natürlichen Gewässern zu begrenzen.

Die Kleinstwasserkraft stösst an Flüssen heute auf zwei Schwierigkeiten. Einerseits sind ihre Produktionskosten im Allgemeinen höher als jene der Kleinwasserkraft [→ F64]. Der Bund zieht es daher vor, die Geldmittel der KEV prioritär den weniger kostspieligen Technologien zukommen zu lassen, wie der Kleinwasserkraft über 300 kW, um pro investiertem Franken möglichst viele kWh Strom zu produzieren.

Andererseits könnten Kleinstwasserkraftanlagen gemäss ihren Kritikern bedeutende Umweltauswirkungen auf die Wasserfauna und die an Fliessgewässer gebundenen Biotope haben. Genau wie die Windkraft ist auch die Wasserkraft aufgrund ihrer potenziellen Umweltauswirkungen eine umstrittene erneuerbare Energie. Die Anhänger dieser Technologie und die Umweltschutzorganisationen sind sich aber oft uneinig in Bezug auf Art und Tragweite dieser Auswirkungen.

Insgesamt hat der Bund schlussendlich entschieden, dass die potenziellen ökologischen Risiken zu hoch waren, verglichen mit dem Beitrag den Kleinstwasserkraftwerke an natürlichen Gewässern zu unserem Strommix leisten könnten. Diese Sicht wird von den Befürwortern dieser Technologie nicht geteilt. Hingegen wurden die Kleinstwasserkraft-Subventionen für die sogenannten Nebennutzungsanlagen erhöht, d. h. jene Anlagen, die in existierende Infrastrukturen – wie z. B. Trinkwasser- oder Abwassernetz – integriert werden, weil diese sozusagen keinerlei zusätzliche negative Umweltauswirkung haben [→ F57].

Quellen

Association des Usiners Romands (ISKB/ADUR) (2014)
(). 10 bonnes raisons d’opter pour les petites centrales hydrauliques - Quelques faits concernant les centrales hydrauliques de 300 kW.
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