Genügt der Zuschlag, der auf jede Kilowattstunde Strom zur Förderung der erneuerbaren Energien erhoben wird?

Seit 2009 zahlen die Schweizer Verbraucher einen Zuschlag pro verbrauchter kWh. Dieser Aufschlag liegt derzeit bei 2,3 Rappen pro Kilowattstunde (ct/kWh). Dies dürfte dem Bund jährlich langfristig über 1,3 Milliarden Franken einbringen. Diese Summe alleine genügt nicht für den raschen Ersatz des gesamten Atomstroms durch Strom aus erneuerbaren Quellen. Sie legt aber den notwendigen Grundstein für die Erschliessung des Marktes der erneuerbaren Energien.

Da die erneuerbaren Energien im Allgemeinen noch nicht konkurrenzfähig sind [→ F64], müssen sie finanziell unterstützt werden, um ihre breitenwirksame Entwicklung und Ausbau sicherzustellen. Der Bund hat einen Unterstützungsmechanismus geschaffen, der grünen Strom vergütet, der ins Netz eingespeist wird. Es handelt sich hierbei um die Kostendeckende Einspeisevergütung, einen Mechanismus, der unter seinem Kürzel „KEV“ bekannt ist. In der Praxis wird einem Produzenten erneuerbaren Stroms (Solar-, Wind-, Biogasstrom usw.) garantiert, dass sein grüner Strom vom Netz gekauft wird, und dies zu einem Preis, der es ermöglicht, die Differenz zwischen dem Marktpreis (4-7 Rappen pro kWh) und den realen Produktionskosten (10-50 Rappen pro kWh) abzudecken.

Die KEV wird durch eine Abgabe finanziert, die bei den Verbraucher für jede konsumierte kWh Strom erhoben wird. Diese Abgabe speist einen Fonds, der neben der KEV auch noch andere Massnahmen finanziert, wie z. B. öffentliche Ausschreibungen zur Förderung der Energieeffizienz, die Abdeckung von Risiken im Zusammenhang mit Geothermieprojekten, Massnahmen zur Sanierung von Fliessgewässern oder auch Einmalvergütungen für kleine Photovoltaikanlagen. Die maximale Höhe der Abgabe ist derzeit im Energiegesetz auf 1,5 Rp/kWh festgelegt. Das entspräche etwa 75 Franken pro Haushalt und Jahr. Im Jahr 2014 belief sich die effektiv erhobene Abgabe aber nur auf 0,6 Rp/kWh, weil noch nicht alle Anlagen, die einen positiven KEV-Bescheid erhalten haben, realisiert wurden. Die KEV wird nämlich erst dann ausgezahlt, wenn die Anlagen wirklich Strom ins Netz einspeisen. Die Abgabe wurde mit 1.1.2015 auf 1,1 Rp/kWh erhöht. Dieser erhobene Zuschlag erscheint auf der Stromrechnung und beläuft sich auf ca. 50 Franken pro Haushalt und Jahr. Via der KEV wurde im Jahr 2013 die Produktion von fast 1,4 TWh grünem Strom ermöglicht, d. h. 2,4% unseres Stromverbrauchs. Im Entwurf der Energiestrategie 2050 des Bundesrates – der derzeit im Parlament behandelt wird – ist eine Erhöhung der Abgabe auf 2,3 Rp/kWh vorgesehen.

Die Festlegung der Höhe dieser Abgabe hat heftige Links-Rechts-Debatten im Bundesparlament ausgelöst. Neben dem Punkt, dass die Abgabe für Haushalte und insbesondere für die Industrie finanziell tragbar bleiben müsse, wurden zwei weitere Argumente für eine moderate Unterstützung der erneuerbaren Energien vorgebracht.

Einerseits wurde angenommen, dass die Kosten dieser Technologien in den nächsten Jahren aufgrund ihrer technischen und kommerziellen Ausgereiftheit weiter sinken werden. Folglich wäre es viel teurer, die Produzenten von grünem Strom mit einer Abnahmegarantie während 20 bis 25 Jahren massiv zu subventionieren, als sie progressiv zu unterstützen. Ausserdem muss auch sichergestellt werden, dass die Infrastruktur des Stromnetzes parallel zum Ausbau der erneuerbaren Energien ausgebaut wird, damit auch eine massive Einspeisung von grünem Strom ins Netz nicht destabilisierend wirkt [→ F67].

In der derzeitigen Höhe ist diese Abgabe zu niedrig, um davon erwarten zu können, damit die durch die Stilllegung der Kernkraftwerke verursachte Stromlücke mittels erneuerbarer Energien schliessen zu können. Gemäss Szenarien des Bundes im Rahmen seiner Strategie 2050 sollte die KEV ermöglichen, bis zur Abschaltung unseres letzten Kernkraftwerkes etwa ein Drittel des Potenzials der Wind- und Solarenergie zu nutzen [→ F86]. Diese Förderung zielt aber im Wesentlichen darauf ab, die Entwicklung des noch jungen Sektors der neuen erneuerbaren Energien zu unterstützen.

Ausserdem kann eine zu grosse Unterstützung der erneuerbaren Energien sehr teuer werden. Das zeigt sich in Deutschland, wo der Strompreis der Haushalte zwischen dem Jahr 2008 und 2013 um 9 Rp/kWh auf ca. 35 Rp/kWh angestiegen ist (im Gegensatz zu 18-28 Rp. für die Mehrheit der Haushalte in der Schweiz) [→ F64]. Dieser Anstieg ist nicht allein auf die Subventionen für die erneuerbaren Energien zurückzuführen. Die Unterstützung im Nachbarland übersteigt aber unsere zurückhaltende Abgabe von 1,5 Rp. bei Weitem. Auf diese Weise produziert Deutschland heute 20% seines Stroms aus neuen erneuerbaren Energien, während es in der Schweiz nur 2% sind.

Quellen

Office fédéral de l'énergie (OFEN) (2013)
(). Prix du marché selon art. 3f, al. 3, OEne Déterminant pour le calcul du supplément RPC sur la base des prix pondérés en fonction du volume (SWISSIX base) et avec prise en compte du taux de change..
Office fédéral de l'énergie (OFEN) (2017)
(). Rétribution de l’injection (RPC) pour petites installations hydrauliques et installations éoliennes, géothermiques et de biomasse - Fiche d’information à l’intention des responsables de projets.
Pronovo (2019)
(). Système de rétribution de l’injection (SRI). [Online]. Available at: https://pronovo.ch/fr/financement/systeme-de-retribution-de-linjection-sri-2/.
Veigl (2015)
(). Rapport annuel 2014 - Fondation Rétribution à prix coûtant du courant injecté RPC.
Weiter