Seit 2009 zahlen die Schweizer Verbraucher einen Zuschlag pro verbrauchter kWh. Dieser Aufschlag liegt derzeit bei 2,3 Rappen pro Kilowattstunde (ct/kWh). Dies dürfte dem Bund jährlich langfristig über 1,3 Milliarden Franken einbringen.
Die Gesamtsumme der Subventionen für die neuen erneuerbaren Energien wird nicht zurückgehen – im Gegenteil: Sie wird sogar steigen. Hingegen wird die von den Netzbetreibern für grünen Strom bezahlte Einspeisevergütung bei den in Betrieb genommenen Anlagen schrittweise gesenkt – mit dem Ziel, sie an die sinkenden Kosten der für die Erzeugung der neuen erneuerbaren Energien – insbesondere der Photovoltaik – eingesetzten Technologien anzupassen.
Im Unterstützungsprogramm für erneuerbare Energien sind für jede Technologie (Solarenergie, Windenergie, Biomasse, Kleinwasserkraft und Geothermie) Obergrenzen für die verfügbaren Geldmittel festgelegt. Auf die Photovoltaik wurde allerdings ein grosser Ansturmverzeichnet, der weit über die für diese Technologie verfügbaren Geldmittel hinausgeht.
Die Sanierung von Gebäuden erfordert bedeutende Investitionen, die unter den derzeitigen Bedingungen niedriger Energie- und CO2-Preise oft nicht rentabel sind. Das Gebäudeprogramm scheint für eine Änderung dieser Situation nicht zu genügen.
Kohlendioxid (CO2) – das wichtigste Treibhausgas, das von unserem derzeitigen Energiesystem ausgestossen wird – wird heute als Abfall ohne Wert betrachtet. Gemäss dem Verursacherprinzip ist die Einführung eines entsprechenden Preises für die Umweltbelastungen, das direkteste Mittel, damit die Umweltkosten von den Verursachern übernommen werden.
Kurzfristig hätte eine höhere Besteuerung der Energie keine Auswirkungen auf den Verbrauch. Langfristig gesehen aber würde sie eine massive Verringerung der Energienachfrage und der CO2-Emissionen ermöglichen. Eine solche Abgabe könnte aber die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen beeinträchtigen und den Lebensstandard finanzschwacher Haushalte beeinträchtigen.