Bremst die progressive Senkung der finanziellen Unterstützung des Bundes für die erneuerbaren Energien deren Ausbreitung?

Die Gesamtsumme der Subventionen für die neuen erneuerbaren Energien wird nicht zurückgehen – im Gegenteil: Sie wird sogar steigen. Hingegen wird die von den Netzbetreibern für grünen Strom bezahlte Einspeisevergütung bei den in Betrieb genommenen Anlagen schrittweise gesenkt – mit dem Ziel, sie an die sinkenden Kosten der für die Erzeugung der neuen erneuerbaren Energien – insbesondere der Photovoltaik – eingesetzten Technologien anzupassen.

Eine geschickt dosierte Senkung der Einspeisetarife für grünen Strom leistet einen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien, weil so mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln eine grösstmögliche Anzahl von Anlagen gefördert werden kann.

Der Strom aus den neuen erneuerbaren Energien kann in Bezug auf die Produktionskosten noch nicht mit Strom konkurrieren, der von klassischen Technologien – wie z. B. der Kernenergie oder der Wasserkraft – geliefert wird [→ F64]. Um hier Abhilfe zu schaffen, verfügt der Bund über ein Förderprogramm – die sogenannte „kostendeckende Einspeisevergütung“ (KEV). Dieses Massnahmenpaket zielt darauf ab, die Differenz der Produktionskosten von grünem Strom (10 bis 50 Rp/kWh im Jahr 2014 – je nach Grösse und Art der Anlage) und dem Marktpreis für Strom (4 bis 7 Rp/kWh im Jahr 2014) auszugleichen. Dies garantiert den Betreibern von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie, dass die Einnahmen ihren Produktionskosten entsprechen.

Dieser Mechanismus für die Unterstützung erneuerbaren Stroms ist in den Industrieländern weit verbreitet. Er ist unter dem allgemeinen Begriff „Einspeisevergütung“ bekannt. In der Schweiz können folgende Technologien von einer finanziellen Unterstützung der KEV profitieren: Kleinwasserkraft (Leistung unter 10 MW), Photovoltaik, Windkraft, Geothermie und Biomasse.

Da die im KEV-Fonds jährlich zur Verfügung stehenden Mittel vom Parlament im Voraus festgelegt wurden [→ F79], geht es nun darum, diese Gelder so effizient wie möglich zu nutzen, indem möglichst viele erneuerbare Anlagen finanziell unterstützt werden.

Der Bund ist gefordert, einen gerechten Einspeisetarif festzusetzen. Von zu grosszügigen Tarifen (die über den realen Produktionskosten von grünem Strom liegen) würden die Besitzer der Anlagen für die Erzeugung erneuerbarer Energie profitieren. Die Steuergelder würden folglich schlecht investiert, was die Anzahl der neu gebauten Anlagen bei limitiertem Budget begrenzen würde. Der Geldsegen-Effekt würde zudem eine Nachfrage auslösen, die mit den zur Verfügung stehenden Geldmitteln nicht bewältigt werden kann. Umgekehrt bewirkt eine zu niedrige – d. h. unter den Produktionskosten liegende – Einspeisevergütung für grünen Strom, dass niemand in neue Anlagen investieren will und der Ausbau der erneuerbaren Energien verlangsamt wird. Es gilt also, den richtigen Tarif zu finden.

Während die im Rahmen der KEV ausgezahlten Tarife in der Vergangenheit eher grosszügig waren, scheinen die Tarife für das Jahr 2014 relativ bescheiden, insbesondere jene für die Photovoltaik (im internationalen Vergleich). Würde nun eine Verlangsamung dieser Technologie in der Schweiz beobachtet, müssten diese Einspeisepreise überprüft und dem Bedarf angepasst werden. Die Kosten für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien sind aufgrund technologischer Fortschritte und ihrer zunehmenden Marktreife tendenziell im Sinken begriffen. Es ist daher von zentraler Bedeutung, dass die Einspeisetarife an die technische Entwicklung angepasst und in regelmässigen Abständen nach unten – bzw. im Bedarfsfall nach oben – korrigiert werden, um den grossflächigen Ausbau der Erneuerbaren zu beschleunigen. Bei einer zu starken Senkung der Preise besteht das Risiko, dass die Marktdynamik durch „Stop-and-Go“-Phänomene gestört wird. Solche Effekte wurden in mehreren Ländern beobachtet, aber erfreulicherweise nicht in der Schweiz.

Um gegen diesen Effekt anzukämpfen, subventioniert die Schweiz nun direkt die kleinen Anlagen, durch einen Unterstützung in Höhe von 30 % der Anschaffungskosten, anstelle der Einspeisevergütung. Der Bund nennt dies die Einmalvergütung (EIV) [→ F81].

Quellen

Office fédéral de l'énergie (OFEN) (2013)
(). Prix du marché selon art. 3f, al. 3, OEne Déterminant pour le calcul du supplément RPC sur la base des prix pondérés en fonction du volume (SWISSIX base) et avec prise en compte du taux de change..
Office fédéral de l'énergie (OFEN) (2017)
(). Rétribution de l’injection (RPC) pour petites installations hydrauliques et installations éoliennes, géothermiques et de biomasse - Fiche d’information à l’intention des responsables de projets.
Pronovo (2019)
(). Système de rétribution de l’injection (SRI). [Online]. Available at: https://pronovo.ch/fr/financement/systeme-de-retribution-de-linjection-sri-2/.
SwissGrid (2019)
(). Tarifs. [Online]. Available at: www.swissgrid.ch/fr/home/customers/topics/tariffs.html.
Veigl (2015)
(). Rapport annuel 2014 - Fondation Rétribution à prix coûtant du courant injecté RPC.
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